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10
April
Balkonkraftwerke: Das sollten Wohnungseigentümer beachten
Steckersolargeräte – auch als Balkonkraftwerke bekannt – ermöglichen es, ohne viel Aufwand Solarstrom für den Eigenverbrauch zu produzieren. Im ersten Quartal 2025 waren laut Statista rund 866.000 Balkonkraftwerke in Deutschland als in Betrieb gemeldet. Wohnungseigentümer haben seit dem vergangenen Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Steckersolargerätes. Sie müssen allerdings vorher die Zustimmung der Miteigentümer in der Eigentümerversammlung einholen, da die Maßnahme in aller Regel Gemeinschaftseigentum betrifft. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) informiert, wie Eigentümer am besten vorgehen und was sie bei der Vorbereitung ihres Beschlussantrags beachten müssen, wenn sie ein solches Gerät installieren möchten.