Katrin Rekittke Immobilien e. K. in Düsseldorf

Katrin Rekittke Immobilien e. K.
Neuigkeiten

Wir informieren Sie über Gesetzesänderungen oder zeigen Ihnen nützliche Alltags-Tipps.

10

Mai

GroKo beschließt Baukindergeld – auch rückwirkend

Im Zuge der Mietreform kündigten die Fraktionschefs der CDU/CSU und SPD auf ihrer Klausurtagung das Baukindergeld an – dieses soll sogar rückwirkend beantragt werden können. Das Baukindergeld soll Familien mit mittlerem Einkommen dabei unterstützen, ein Eigenheim zu bauen. Über einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren sollen berechtigte Familien einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Kind und Jahr erhalten.

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03

Mai

Urteil: Drohungen rechtfertigen fristlose Kündigung

Bedrohungen und Beleidigungen gegen Nachbarn müssen nicht hingenommen werden. Dieses Verhalten stellt eine schwerwiegende Verletzung des Hausfriedens dar und rechtfertigt eine fristlose Kündigung durch den Vermieter. 

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26

April

Wohnungsbau: Höchster Preisanstieg seit zehn Jahren

Das Statistische Bundesamt (Destatis) teilt mit, dass die Preise konventionell gefertigter Wohngebäude im Februar 2018 gegenüber Februar 2017 um 4 Prozent gestiegen sind. Das ist der höchste Anstieg seit November 2007 (5,8 Prozent).

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19

April

Home-Staging: Augen auf, beim Immobilienkauf

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät dazu, bei der Immobilienbesichtigung die Augen offen zu halten. Immer häufiger peppen Makler und Vermieter die Objekte durch sogenanntes Home-Staging auf, um ein moderneres Ambiente zu vermitteln. Es gibt jedoch auch schwarze Schafe, die auf diese Weise versuchen, Mängel zu vertuschen.

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12

April

Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass die Basis für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig ist. Bis Ende 2019 muss eine neue Regelung gefunden werden, eine Übergangsfrist für die Neuregelung gilt bis 2024.

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05

April

Formfehler: Mietpreisbremse in Hessen wackelt

Bei angespanntem Wohnungsmarkt darf die neue Wohnungsmiete maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. So steht es in dem Bundesgesetz, welches die hessische Bauministerin Priska Hinz 2015 umgesetzt hatte. Nun landet der Fall vor dem Bundesgerichtshof (BGH).

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