Der Deutsche Mieterbund (DMB) meldet, dass Nebenkostenabrechnungen weiterhin das Rechtsberatungsthema Nr. 1 in Deutschland bleiben. Nach wie vor sind viele Mieter verunsichert und holen sich im Zweifelsfall professionellen Rat ein. Der DMB prüft jährlich hunderttausende Abrechnungen – jede zweite davon ist falsch, unplausibel oder unvollständig.
Zwingende Mindestangaben
Die folgenden Angaben muss die Betriebskostenabrechnung laut DMB mindestens beinhalten:
Weiterhin muss der Vermieter seinen Mietern die Betriebskostenabrechnung spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zustellen. Für Abrechnungen, die später eintreffen, muss der Mieter keine Nachzahlungen mehr leisten.
Zum besseren Verständnis der Abrechnung hat der DMB die Broschüre „Die zweite Miete“ neu aufgelegt.