Noch im April 2016 hatte die Koalitionsmehrheit den gemeinsamen Antrag von Grünen und Linken auf Einführung der Mietpreisbremse abgelehnt – nun soll sie doch kommen. SPD und CDU legten am Montag einen entsprechenden Antrag vor.
Mietpreisbremse nicht flächendeckend
Die Mietpreisbremse gilt nicht flächendeckend. Kommunen, die von stark ansteigenden Mietpreisen betroffen sind, können sie beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern liegen solche Anträge bereits von Rostock und Greifswald vor.
Maßnahme zeigt wenig Wirkung
Ob die Maßnahme Wirkung zeigt, ist unklar: Seit der Einführung der Mietpreisbremse 2015 dürfen die Mieten bei Neuverträgen nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bisher machen jedoch kaum Mieter von ihrem Klagerecht Gebrauch – die Mehrheit akzeptiert höhere Mietpreise klaglos.
Sollte der Antrag für Mecklenburg-Vorpommern genehmigt werden, wären Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland die einzigen Bundesländer ohne Mietpreisbremse.